Seminar: Arbeiten in Luxemburg
Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Einige regionale Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer zeitweise sowohl an ihrem Firmensitz in Deutschland als auch in ihrem Luxemburger Unternehmen. Zudem werden in Deutschland ansässige Grenzpendler auch immer wieder von ihren Luxemburger Arbeitgebern zu Arbeitseinsätzen nach Deutschland oder in andere EU-Länder entsandt. Für die korrekte Behandlung solcher grenzüberschreitender Sachverhalte müssen sich Arbeitgeber mit einer Reihe von steuer-, sozialversicherungs- sowie arbeitsrechtlichen Regelungen vertraut machen und Gesetzesänderungen unbedingt im Blick behalten.
Für Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg angestellt sind und im Großherzogtum arbeiten, gelten sämtliche Schutzvorschriften des Luxemburger Arbeitsrechts, das in zahlreichen Regelungsfeldern vom deutschen Arbeitsrecht abweicht. Darüber hinaus sind beim Einsatz von Grenzpendlern diverse steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die VO (EG) Nr. 883/2004 abg. d. VO 465/ 2012 sowie die für Grenzpendler relevanten Verständigungsvereinbarungen aus dem Jahr 2011.
Zudem hat die Luxemburger Steuerreform seit dem 1. Januar 2018 für Grenzpendler noch einige maßgebliche Änderungen gebracht.
Die Veranstaltung verschafft Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen praxisnahen Überblick über wesentliche Grundlagen und Neuerungen bei der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.
Anmeldung und weitere Informationen
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