Seitenbereiche
/news_aerzte/
Illustration

Essen auf Rädern

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Zubereitung von Mahlzeiten fällt zwar grundsätzlich unter jene Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (vgl. u. a. Bundesfinanzhof/BFH, Urteil vom 29.1.2009, Az. VI R 28/08 sowie § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Der Begriff einer haushaltsnahen Dienstleistung im Sinne der Vorschrift verlangt allerdings nicht nur einen inhaltlichen Bezug zu Haushaltstätigkeiten, sondern auch einen räumlichen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen. So sieht § 35a Abs. 4 EStG ausdrücklich vor, dass die Dienstleistung „in einem .... Haushalt des Steuerpflichtigen ... erbracht wird“.

Zubereitung außerhalb des Haushaltes

Am zuletzt genannten Kriterium scheitert daher die Zuordnung des Services „Essen auf Rädern“ zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Denn die Zubereitung dieser Mahlzeiten erfolgt hier außerhalb des Haushaltes des Steuerpflichtigen (Urteil Finanzgericht/FG-Münster vom 15.7.2011, 14 K 1226/10 E). Aufwendungen für das Essen auf Rädern sind den allgemeinen Kosten der Lebensführung zuzuordnen und sind auch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Stand: 27. November 2018

Bild: otisthewolf - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

In mehr als 38 Jahren haben wir uns von lokal tätigen Steuerkanzleien zu einem überregional präsenten Steuerspezialisten mit rund 60 engagierten Steuerberatern und Mitarbeitern entwickelt. Ein Erfolg, den wir auch unserer Vernetzung und Partnerschaft innerhalb unseres Kanzleiverbunds mit den Standorten in Deutschland (Trier) und Luxemburg (Wasserbillig - Kanton Grevenmacher) verdanken. Nutzen Sie unsere Synergien!

LUDWIG & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Infodokumente FP-Sign