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Beratung zu Compliance, Datenschutz & Geldwäscheprävention

Jedes Unternehmen muss die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und innerbetrieblicher Vorgaben sicherstellen. Mit dem Begriff „Compliance“ wird diese rechtskonforme und zugleich gelebte Unternehmensorganisation beschrieben, die aktiv verhindert, dass dem Unternehmen Bußgelder, Strafen, Sanktionen oder Reputationsverluste entstehen.

Die drei Rechtsgebiete Steuerrecht, Datenschutzrecht und Geldwäsche sind dabei von besonderer Bedeutung. Durch neue Rechtsnormen bzw. geänderte Schwerpunkte des Verwaltungshandelns hat sich die Rechtslage dahingehend entwickelt, dass zunehmend – auch bei kleineren Unternehmen – die Compliance-Maßnahmen in den Prüfungsfokus der Verwaltungsbehörden rücken.

Es wird daher für Unternehmen bzw. die Unternehmensleitung  immer wichtiger zu dokumentieren, welche Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelung von einem Unternehmen aufgebaut wurden und wie deren Einhaltung überprüft wird.

Hierbei unterstützen wir Sie mit unseren Dienstleistungen und beraten Sie zum Beispiel beim Aufbau eines geeigneten Compliance Management Systems (CMS) oder bei ergänzender Dokumentation zu bestehenden Unternehmensprozessen (internes Kontrollsystem IKS) .

Tax Compliance:

Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) dient der vollständigen und zeitgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten. Hierzu gehören u.a. grundlegende Prozessbeschreibungen als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchhaltung  (z.B. bei der Belegbehandlung sowie der Kassenführung).

Datenschutz Compliance:

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese bringt erhebliche Neuerungen mit sich, die das Pflichtenprogramm für die Geschäftsleitung erheblich ausweitet. Insbesondere sieht die EU-Verordnung ausdrücklich vor, dass Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes getroffen und ausreichend dokumentiert werden müssen – andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

Geldwäsche Compliance:

Auch im Bereich der Geldwäsche werden Unternehmen und Dienstleister immer mehr in die staatliche Bekämpfung der Geldwäsche eingebunden. Sie sind verpflichtet ein System aufzubauen, um die Risiken der Geldwäsche zu ermitteln und zu bewerten, sowie ggf. einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen.

Unser Dienstleistungsangebot für Sie:

  • Beratung zu den Themen Tax Compliance oder Geldwäsche.
  • Beratung zu Datenschutz/Einführung der DSGVO und Auswirkungen für Ihr Unternehmen.
  • Prüfung zur Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen mit schriftlicher Dokumentation für Ihre Unterlagen.
  • Unterstützung bei der Bestandsaufnahme und Dokumentation des Ist-Zustandes sowie Bestimmung eines zu erreichenden Soll-Zustandes.
  • Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte.

Download Flyer

Weiterführende Informationen bietet Ihnen folgender Flyer im PDF-Format:

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